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Land |
Freilauf im Wald |
Das Abschiessen des Hundes ist möglich, wenn |
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Baden-Württemberg |
ohne Restriktion |
der Hund dem Wild ersichtlich nachstellt und es gefährdet. Das Abschiessen ist aber verboten, wenn der Hund wieder eingefangen werden kann. |
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Bayern |
ohne Restriktion |
der Hund dem Wild ersichtlich nachstellt und es gefährdet. |
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Berlin |
nur an der Leine, Freilauf nur auf Freilaufflächen erlaubt |
der Hund wildert und außerhalb der Einwirkung des Halters ist. |
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Brandenburg |
nur an der Leine |
der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet). |
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Bremen |
Freilauf auf nur Wegen und außerhalb der Schonzeit (Schonzeit ist 15.03. bis 15.07.) |
der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet). |
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Hamburg |
nur an der kurzen Leine |
der Hund wildert. |
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Hessen |
ohne Restriktion |
der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet). Das Abschiessen des Hundes ist nicht erlaubt, wenn andere Handlungen zur Gefahrenabwehr ausreichen. |
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Mecklenburg-Vorpommern |
nur an der Leine |
der Hund Wild stöbert oder es verfolgt und außerhalb der Einwirkung des Halters ist. |
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Niedersachsen |
Freilauf nur auf Wegen und nur außerhalb der Schonzeit (Schonzeit ist 01.04. bis 15.07.) |
der Hund wildert und außerhalb der Einwirkung des Halters ist. |
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Nordrhein-Westfalen |
Freilauf auf nur Wegen, ansonsten nur an der Leine |
der Hund wildert (außerhalb der Einwirkung des Halters ist). |
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Rheinland-Pfalz |
ohne Restriktion |
der Hund Wild stöbert (und außerhalb der Einwirkung des Halters ist). |
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Saarland |
ohne Restriktion |
der Hund wildert (und außerhalb der Einwirkung des Halters ist). |
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Sachsen |
ohne Restriktion |
der Hund wildert. Das Abschiessen des Hundes ist nicht möglich, wenn der Hund sich nur vorübergehend nicht im Einwirkbereich des Halters befindet. |
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Sachsen-Anhalt |
ohne Restriktion |
der Hund sich außerhalb der Einwirkung seines Halters befindet. |
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Schleswig-Holstein |
nur an der Leine und nur auf Waldwegen |
der Hund das Wild sichtbar verfolgt (und sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet). |
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Thüringen |
nur an der Leine |
der Hund wildert. Das Abschieesen des Hundes ist nicht möglich, wenn sich der Hund nur vorübergehend außerhalb des Einwirkbereichs des Halters befindet. |