Regeln im Wald

Die Regeln in deutschen Bundesländern


Land Freilauf im Wald Das Abschiessen des Hundes ist möglich, wenn
Baden-Württemberg ohne Restriktion der Hund dem Wild ersichtlich nachstellt und es gefährdet.
Das Abschiessen ist aber verboten, wenn der Hund wieder eingefangen werden kann.
Bayern ohne Restriktion der Hund dem Wild ersichtlich nachstellt und es gefährdet.
Berlin nur an der Leine, Freilauf nur auf Freilaufflächen erlaubt der Hund wildert und außerhalb der Einwirkung des Halters ist.
Brandenburg nur an der Leine der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet).
Bremen Freilauf auf nur Wegen und außerhalb der Schonzeit (Schonzeit ist 15.03. bis 15.07.) der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet).
Hamburg nur an der kurzen Leine der Hund wildert.
Hessen ohne Restriktion der Hund wildert (sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet).
Das Abschiessen des Hundes ist nicht erlaubt, wenn andere Handlungen zur Gefahrenabwehr ausreichen.
Mecklenburg-Vorpommern nur an der Leine der Hund Wild stöbert oder es verfolgt und außerhalb der Einwirkung des Halters ist.
Niedersachsen Freilauf nur auf Wegen und nur außerhalb der Schonzeit (Schonzeit ist 01.04. bis 15.07.) der Hund wildert und außerhalb der Einwirkung des Halters ist.
Nordrhein-Westfalen Freilauf auf nur Wegen, ansonsten nur an der Leine der Hund wildert (außerhalb der Einwirkung des Halters ist).
Rheinland-Pfalz ohne Restriktion der Hund Wild stöbert (und außerhalb der Einwirkung des Halters ist).
Saarland ohne Restriktion der Hund wildert (und außerhalb der Einwirkung des Halters ist).
Sachsen ohne Restriktion der Hund wildert.
Das Abschiessen des Hundes ist nicht möglich, wenn der Hund sich nur vorübergehend nicht im Einwirkbereich des Halters befindet.
Sachsen-Anhalt ohne Restriktion der Hund sich außerhalb der Einwirkung seines Halters befindet.
Schleswig-Holstein nur an der Leine und nur auf Waldwegen der Hund das Wild sichtbar verfolgt (und sich außerhalb der Einwirkung des Halters befindet).
Thüringen nur an der Leine der Hund wildert.
Das Abschieesen des Hundes ist nicht möglich, wenn sich der Hund nur vorübergehend außerhalb des Einwirkbereichs des Halters befindet.

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